Pragmatik (Recht)

Pragmatik [pragmatikḗ (téchnē) »Kunst, richtig zu handeln«] die, -/-en,  Recht:

Dienstpragmatik, das kodifizierte Dienstrecht der österreichischen (Bundes-)Beamten von 1914, durch das Beamten-Dienstrechtsgesetz (1979) abgelöst.

Quellenangabe

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