Abstand (Recht)

Abstand, Recht:

allgemein die Zahlung für das Überlassen eines Rechts. Abstandszahlungen sind frei zu vereinbaren, z. B. bei Wohnungswechsel, jedoch verbietet § 9 Absatz 1 Wohnungsbindungsgesetz sie bei Sozialwohnungen, soweit sie »mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung« neben der Kostenmiete geleistet werden sollen.

Quellenangabe

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