Abstammung (Recht)
Abstammung, Recht:
Herkunft aus ununterbrochener leiblicher Kindschaft, die die Voraussetzung für die Begründung von Verwandtschaft in gerader Linie bildet. Rechtlich wurde früher zwischen ehelicher und nicht ehelicher Abstammung unterschieden. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz vereinheitlichte für alle nach dem 1. 7. 1998 geborenen Kinder das Abstammungsrecht (§§ 1591 ff. BGB). Mutter eines Kindes ist demnach
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