Absetzung (Staatsrecht)

Absetzung, Staatsrecht:

die Enthebung des Trägers eines Amtes aus seiner Stellung gegen seinen Willen, besonders des Staatsoberhaupts. In Deutschland kann der Bundespräsident nur durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seines Amtes enthoben werden (Artikel 61 GG), in Österreich durch Volksabstimmung auf Verlangen der Bundesversammlung (Artikel 60 B-VG).

Quellenangabe

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