Ausnahmezustand (Staatsrecht)
Ausnahmezustand, Staatsrecht:
ein staatlicher Notstand, hervorgerufen v. a. durch Krieg, Aufruhr, Katastrophen, der zu außerordentlichen Maßnahmen nötigt. Im Ausnahmezustand werden zeitweilig die Verfassung oder einzelne ihrer Bestimmungen, insbesondere die Grundrechte, außer Kraft gesetzt, um Gefahren für den Bestand des Staates abzuwenden. Der Ausnahmezustand ist, etwa im Rahmen einer Notstandsverfassung, historisch und in
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