Abrüstungskontrolle
Wesentlich für alle Abrüstungsvereinbarungen ist die wirksame Kontrolle ihrer Durchführung. Furcht vor unzulänglicher Vertragserfüllung seitens eines oder mehrerer Vertragspartner, waffentechnische Gegebenheiten wie die Steigerung der Vernichtungskraft, Flexibilisierung der Reichweiten und Erhöhung der Treffsicherheit haben lange Zeit das Zustandekommen wirklicher Abrüstungsverträge verhindert und rückten Fragen der technischen Verifikation in den Vordergrund.
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