Abrufarbeit

Abrufarbeit, eine Form der Teilzeitarbeit, bei der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Der Arbeitgeber bestimmt, wann gearbeitet werden soll. Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt die bisher geleistete durchschnittl. wöchentliche

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