Abecedarium (Rechtsgeschichte)
Abecedarium [neulateinisch] das, -s/...ri|en, Rechtsgeschichte:
Bezeichnung für aus dem 14. und 15. Jahrhundert stammende juristische Bücher, in denen der Inhalt verschiedener deutscher Rechtsbücher sowie römisches und kanonisches Recht in alphabetischer Artikelfolge zusammengefasst waren; sie sollten den Gebrauch der einzelnen Rechtsbücher entbehrlich machen.
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