Der Übergang von der Monarchie zur Republik (1918–20)
Mit der militärischen Niederlage zerbrach das Staatsgefüge der Habsburgermonarchie. Die Parteien des Reichsrates bekannten sich zum Selbstbestimmungsrecht der Völker. Am 16. 10. 1918 verkündete Kaiser Karl I. ein »Völkermanifest«, in dem er die Grundzüge eines neuen, nach nationalen Grundsätzen aufzubauenden Staates mit monarchischer Spitze entwarf. Jeder »Volksstamm« sollte auf seinem Gebiet
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