Recht
Die Rechtsordnung wird weitgehend vom Recht der früheren Kolonialmacht Spanien bestimmt; daneben gilt Stammesrecht, besonders in familienrechtlichen Angelegenheiten. Es gibt einen Obersten Gerichtshof, dem diverse Untergerichte nachgeordnet sind, sowie einen 1995 geschaffenen Verfassungsgerichtshof. Die Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ist de facto nicht gewährleistet.
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