Widmung (Verwaltungsrecht)

Widmung, Verwaltungsrecht:

rechtsgestaltender Hoheitsakt durch Gesetz, Verordnung, Satzung oder (aufgrund einer Rechtsnorm) als Verwaltungsakt (sogenannte dingliche Allgemeinverfügung, § 35 Satz 2, 2. Alternative Verwaltungsverfahrensgesetz), durch den eine Sache zur öffentlichen Sache erklärt und dem öffentlichen Recht unterstellt wird, z. B. öffentliche Wege. Die Widmung ist nicht an eine besondere Form gebunden und

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