Übernahme von Völkerstrafrecht in nationales Recht
Einige Staaten haben Tatbestände des Völkerstrafrechts in ihr nationales Strafrecht aufgenommen. Deutschland hat dazu 2002 das Völkerstrafgesetzbuch erlassen. Nach dem sogenannten »Weltrechtsprinzip« können entsprechende Straftaten (allerdings nicht das Verbrechen der Aggression) auch dann verfolgt werden, wenn sie keinen Bezug zu Deutschland haben. Zum Beispiel hat im Januar 2022 das Oberlandesgericht
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Mitwirkende
Ralph Zade
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