Widerspruchsverfahren bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
Bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen muss in vielen Fällen vorher ein Widerspruchsverfahren stattfinden. Früher war ein Widerspruchsverfahren so gut wie immer nötig. In den letzten Jahren haben einige Bundesländer, z. B. Nordrhein-Westfalen, dieses Verfahren in weiten Bereichen des Verwaltungsrechts abgeschafft. Ob ein Widerspruchsverfahren erforderlich ist, muss in jedem Einzelfall geprüft
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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