Versetzung (Beamtenrecht)

Versetzung, Beamtenrecht:

die auf Dauer bestimmte Übertragung eines neuen Amtes bei einer anderen Dienststelle. Ein Beamter kann grundsätzlich versetzt werden, wenn er es beantragt oder wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht. Die Versetzung betrifft die persönliche Rechtsstellung des Beamten und ist daher ein Verwaltungsakt, den der Beamte anfechten kann. Das am 1. 7.

Quellenangabe

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