Umsetzung (Beamtenrecht)
Umsetzung, Beamtenrecht:
ermessensgebundene innerdienstliche Maßnahme, durch die einem Beamten ein anderer Dienstposten derselben Dienststelle zugewiesen wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Umsetzung kein mit der Anfechtungsklage angreifbarer Verwaltungsakt, da sich in ihr lediglich die Gehorsamspflicht des Beamten konkretisiere, die der Erhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung diene; gegen
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