Internationales Gewohnheitsrecht
Internationales Gewohnheitsrecht setzt eine sogenannte »allgemeine Übung« voraus. Das bedeutet, dass sich die Staaten für eine gewisse Zeit an bestimmte Regeln gehalten haben müssen. Dabei müssen sie davon überzeugt gewesen sein, dass eine rechtliche Verpflichtung bestand, sich daran zu halten. In diesem Zusammenhang spricht man von »übereinstimmender gemeinsamer Rechtsüberzeugung«. Ein
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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