Völkerrecht

Internationales Gewohnheitsrecht

Internationales Gewohnheitsrecht setzt eine sogenannte »allgemeine Übung« voraus. Das bedeutet, dass sich die Staaten für eine gewisse Zeit an bestimmte Regeln gehalten haben müssen. Dabei müssen sie davon überzeugt gewesen sein, dass eine rechtliche Verpflichtung bestand, sich daran zu halten. In diesem Zusammenhang spricht man von »übereinstimmender gemeinsamer Rechtsüberzeugung«. Ein

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.