Leichenschau, Totenschein und Sterbeurkunde – das Lebensende aus rechtlicher Sicht
Die Feststellung des Todes eines Menschen erfolgt durch einen Arzt. Bei der sogenannten Leichenschau untersucht der Arzt den Körper des Verstorbenen und überprüft, ob mindestens eines der sicheren Todeszeichen (Hirntod, Totenstarre, Totenflecken, biologische und chemische Abbauprozesse) zu erkennen ist. Es ist die Aufgabe des Arztes, die unmittelbare Todesursache zu ermitteln,
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