TA Lärm
TA Lärm [Kurzbezeichnung für Techn. Anleitung zum Schutz gegen Lärm],
allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 26. 8. 1998, die die Behörden bei der Genehmigung des Baus oder der wesentlichen Änderung von Anlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben und bei der Erteilung von nachträglichen Anordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten haben. Vorzusehen sind die nach dem Stand der Technik fortschrittlichen Lärmschutzmaßnahmen. Die TA Lärm
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