TA Luft
TA Luft [Kurzbezeichnung für Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft],
erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (vom 24. 7. 2002). Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Sie richtet sich vornehmlich an die für die Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständigen Behörden und enthält Auflagen zur Luftreinhaltung, die Betreiber solcher Anlagen einzuhalten haben. Die
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