Präambel (Recht)
Präambel [mittellateinisch, zu praeambulus »vorangehend«] die, -/-n, Recht:
Vorspruch, Eingang, z. B. bei Verträgen und anderen offiziellen Urkunden, besonders in Staatsverträgen und Verfassungsurkunden, gelegentlich auch in wichtigen Gesetzen. Die Präambel ist dem eigentlichen Text vorangestellt und enthält Hinweise auf Motive und Ziele sowie den historischen Hintergrund des Vertrages oder Gesetzes. Sie kann insoweit zur Textauslegung herangezogen werden, hat
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