Störer (Recht)
Störer, Recht:
eine Person, die für eine Störung verantwortlich ist, sei es, dass sie die Störung willentlich herbeiführt, sei es, dass sich diese in zurechenbarer Weise mittelbar auf jemanden zurückführen lässt, der deshalb als Störer zu qualifizieren ist. Als Störung bezeichnet man im Sachenrecht die Beeinträchtigung fremden Eigentums in anderer Weise
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