Einwilligung (Recht)
Einwilligung, Recht:
Im Strafrecht das bewusste Einverstandensein (mit der Rechtsverletzung). Die Einwilligung des Verletzten ist bei Körperverletzungen (z. B. nach der Rechtsprechung bei ärztlichen Eingriffen) nach § 226 a StGB als Rechtfertigungsgrund gesetzlich anerkannt, es sei denn, dass die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Bei anderen Straftatbeständen
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