Unterlassung (Recht)
Unterlassung, Recht:
im weiteren Sinn jedes Nichtstun, im engeren Sinn die Nichterfüllung einer Pflicht, besonders der Rechtspflicht gegenüber einem anderen. Die Pflicht zu einem bestimmten Tun, dessen Unterlassung Schadensersatzansprüche auslösen kann, kann sich z. B. aus Vertrag oder Gesetz ergeben. Werden dagegen rechtswidrige Eingriffe in das Eigentum und andere absolute Rechte (z.
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