Ständeordnung

Landstände und Reichsstände

Im späten Mittelalter und im Ständestaat der frühen Neuzeit gab es als eine weitere Unterscheidung die Einteilung in Landstände und Reichsstände. Die Landstände waren jene Vertreter der oberen Stände, die in den Landtagen über die Angelegenheiten in ihren Territorien bestimmten. Ein wichtiges Zugeständnis der Landesherren war das Recht, die Steuern

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