Stundung (Zivilrecht)

Stundung, Zivilrecht:

das Hinausschieben der Fälligkeit einer geschuldeten Leistung (z. B. Stundung des Kaufpreises), wozu regelmäßig eine vertragliche Abrede zwischen Gläubiger und Schuldner erforderlich ist (Leistungszeit), Auch das Steuerrecht sieht Stundungsmöglichkeiten vor (§ 222 Abgabenordnung), wenn die Einziehung fälliger Steueransprüche für den Steuerschuldner eine erhebliche Härte bedeuten würde. (Moratorium)

Quellenangabe

Brockhaus Schullexikon Online, Stundung (Zivilrecht). https://brockhaus.de/ecs/julex/article/stundung-zivilrecht (aufgerufen am 2025-07-12), NE GmbH Brockhaus

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