Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten
Das Strafrecht ist eigentlich ein Teil des öffentlichen Rechts, wird aber aufgrund seiner großen praktischen Bedeutung und einiger Besonderheiten als eigenes Rechtsgebiet angesehen. Für die Verfolgung von Straftaten ist die Strafgerichtsbarkeit zuständig, die Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist (siehe dazu Gericht).
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe