Strafprozess

Zwischenverfahren

Mit der Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft beginnt das Zwischenverfahren. In diesem wird die beschuldigte Person als »Angeschuldigte(r)« bezeichnet. Das Gericht stellt ihr die Anklageschrift zu. Sie kann darauf reagieren und Einwände vorbringen oder Anträge stellen. Wenn das Gericht – anders als die Staatsanwaltschaft – zu der Auffassung

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.