Strafmündigkeit

Die Strafmündigkeit ist die alters- und entwicklungsbedingte Fähigkeit, für das Unrecht einer strafbaren Handlung einzustehen.

Kinder, also Personen unter 14 Jahren, sind in Deutschland und Österreich nicht strafmündig. Sie können strafrechtlich nicht belangt werden. In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit schon mit 10 Jahren.

Quellenangabe

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