Staatsgewalt
Staatsgewalt, Herrschaftsmacht des Staates über sein Gebiet und die auf ihm befindlichen Personen (Gebietshoheit) sowie über die eigenen Staatsangehörigen (Personalhoheit). Die Staatsgewalt ist zusammen mit den weiteren Elementen des Staatsgebietes und des Staatsvolkes wesentliches Merkmal des Staates. Mit der Ausübung der Staatsgewalt verbindet sich das staatliche Gewaltmonopol. Nach außen
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