Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit ist die mit Rechten (z. B. Aufenthaltsrecht) und Pflichten (z. B. Steuerpflicht) verbundene Mitgliedschaft einer Einzelperson (Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger) in einem Staat.

In der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz entscheidet darüber in der Regel die Abstammung, d. h. die Staatsangehörigkeit der Eltern, nicht der Geburtsort.

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