Staatsangehörigkeitsrecht

Ausbürgerung

Als Ausbürgerung bezeichnet man den Entzug der Staatsangehörigkeit gegen den Willen und ohne das Zutun des oder der Betroffenen. In der Bundesrepublik Deutschland sind Ausbürgerungen durch das Grundgesetz verboten. Das entsprechende Verbot wurde unter dem Eindruck der Diktatur des Nationalsozialismus eingeführt, während der zahlreiche Deutsche, deren politische Haltung dem

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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