Geisel (Recht)
Geisel [althochdeutsch gīsal, wohl aus dem Keltischen, eigentlich »Pfand«] die, -/-n, selten auch der, -s/-, Recht:
allgemein eine gewaltsam und widerrechtlich ergriffene und festgehaltene Person, durch deren Festhaltung und Bedrohung der Geiselnehmer Forderungen gegen Dritte durchsetzen will. In der Rechtsgeschichte ist Geisel eine Person, die mit Leib oder Leben für die Erfüllung der Verbindlichkeit einer anderen Person haftet (»Menschenpfand«). Wesentlich für das so gut wie allen
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