Sperrgebiet (Recht)

Sperrgebiet, Recht:

im Seekriegsrecht ein Seegebiet, in dem ein Krieg Führender aufgrund einseitiger Erklärung besondere Rechte beansprucht, v. a. das Recht, die neutrale Schifffahrt zu beeinträchtigen. Soweit die Erklärung nur erfolgt, um neutrale Schiffe von einem beschränkten Seegebiet fernzuhalten, in dem Kampfhandlungen beabsichtigt sind, wird dies als völkerrechtlich zulässig erachtet, weil ausschließlich

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar