Seniorat (Rechtsgeschichte)
Seniorat [lateinisch] das, -(e)s/-e, Rechtsgeschichte:
mehrschichtiger Begriff, besonders für das Verhältnis zwischen Lehnsherr (französisch seigneur) und Vasall im mittelalterlichen Recht; ferner ein (zum Teil noch heute, beim Benediktinerorden) nach Klosterrecht einzurichtendes Ratskollegium erfahrener Mönche; auch eine privatrechtliche Erbfolgeordnung, die ohne Rücksicht auf Linie und Grad der Verwandtschaft die Erbschaft dem ältesten Familienmitglied zuweist.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar