Selbstbestimmungsrecht (Völkerrecht)
Selbstbestimmungsrecht, Völkerrecht:
das Recht aller Völker und Nationen, ihre politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten frei zu bestimmen. Es schließt die Errichtung eines souveränen und unabhängigen Staats ein, kann jedoch nicht in ein Recht auf Sezession (Abspaltung) münden, solange in einem Vielvölkerstaat das Selbstbestimmungsrecht der Völker gewahrt ist (etwa im Rahmen eines
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