Schlüsselgewalt (Familienrecht)
Schlüsselgewalt, Familienrecht:
ursprünglich die Befugnis der Ehefrau, innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises Rechtsgeschäfte abzuschließen, für die der Ehemann haftete. In dieser Form ist die Schlüsselgewalt in Deutschland durch das 1. Eherechtsreformgesetz 1976 aufgehoben worden (ehelicher Lebensbedarf).
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