Namensrecht
Namensrecht, in objektiver Hinsicht die Gesamtheit der den Namen betreffenden rechtlichen Bestimmungen und subjektiv das Recht, einen bestimmten Namen zu gebrauchen, sowie die sich daraus ableitenden Ansprüche. Das Recht, einen bestimmten Namen zu führen, steht zu: Einzelpersonen hinsichtlich ihres bürgerlichen Namens, ihres Künstlernamens (Pseudonym) und ihres Decknamens; Personenvereinigungen und
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