Richterrecht
Richter|recht, die Gesamtheit der Rechtsnormen, die nicht durch den staatlichen Gesetzgeber, sondern durch Gerichtsurteil geschaffen werden. Während im angloamerikanischen Rechtskreis das Richterrecht eine anerkannte Rechtsquelle von großer Bedeutung darstellt (Case-Law, Fallrecht), besitzen in Deutschland nur bestimmte Urteile der Verfassungsgerichte unmittelbare Gesetzeskraft. Ein echtes Richterrecht im Sinne einer normativen Präjudizienverbindlichkeit,
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