Fallrecht
Fallrecht, die Gesamtheit der gerichtlichen Entscheidungen zu konkreten Sachverhalten in einem bestimmten Rechtsgebiet. Im Gegensatz zum Fallrecht steht das Gesetzesrecht, bei dem Gesetze eine allgemeine Regelung für eine Vielzahl künftiger Fälle treffen. Im angloamerikanischen Recht bildet das Fallrecht (Case-Law), in Abwesenheit von Gesetzesrecht, ein in sich geschlossenes
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