Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit, nach den Vorschriften des am 1. 1. 1995 in Kraft getretenen Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB XI) das erhebliche, ständige Angewiesensein auf Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (z. B. An- und Ausziehen, Körperpflege, Benutzung der Toilette, Essen und Trinken, hauswirtschaftliche Versorgung) wegen einer körperlichen, geistigen
Auftrittswahrscheinlichkeit, Ausmaß und Struktur der Pflegebedürftigkeit
Die Versorgung der Pflegebedürftigen
Verteilung und Bedeutung der Leistungen der Pflegeversicherung
Werke
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