Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit, nach den Vorschriften des am 1. 1. 1995 in Kraft getretenen Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB XI) das erhebliche, ständige Angewiesensein auf Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (z. B. An- und Ausziehen, Körperpflege, Benutzung der Toilette, Essen und Trinken, hauswirtschaftliche Versorgung) wegen einer körperlichen, geistigen

Auftrittswahrscheinlichkeit, Ausmaß und Struktur der Pflegebedürftigkeit

Die Versorgung der Pflegebedürftigen

Verteilung und Bedeutung der Leistungen der Pflegeversicherung

Werke

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