Die Versorgung der Pflegebedürftigen
Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit unterscheiden: die häusliche Pflege, meist durch Familienangehörige mit und ohne ergänzende Hilfen durch organisierte ambulante und teilstationäre Pflegedienste (wie Sozial- und Gemeindekrankenpflegestationen, private ambulante Pflegedienste, Tages- und Kurzzeitpflege, Nachtpflege) sowie die stationäre Pflege in Heimen und anderen Einrichtungen.
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