Schullexikon

Schullexikon
Login

Monopolkommission

Monopolkommission, durch §§ 44 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgeschriebenes Sachverständigengremium aus fünf unabhängigen, auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten auf vier Jahre berufenen Mitgliedern mit besonderer wirtschafts- und sozialpolitischer sowie technologischer und wirtschaftsrechtlicher Kompetenz und Erfahrung. Die Monopolkommission muss alle zwei Jahre in einem Hauptgutachten Stand und Entwicklung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.