Bundeskartellamt
Bundeskartellamt, Abkürzung BKartA, Bundesoberbehörde zur Wahrnehmung der sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ergebenden Aufgaben.
Das Bundeskartellamt (gegründet 1958, Sitz: Bonn) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, wird jedoch selbstständig tätig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat es weitgehende Auskunfts- und Einsichtsrechte in Geschäftsunterlagen und kann z. B. Durchsuchungen veranlassen. Es kann gegen das GWB verstoßende Verträge und Verhaltensweisen untersagen und als Ordnungswidrigkeiten mit
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