Menschenrechte

Individuelle oder Gruppenrechte

Der Menschenrechtsbegriff bezog sich ursprünglich nur auf Individuen, die vor Übergriffen des Staates geschützt werden sollten. Dazu gehören liberale Freiheitsrechte, politische Partizipationsrechte und soziale, kulturelle und wirtschaftliche Anspruchsrechte. Viele Rechte betreffen also den Schutz von Individuen. Andere schützen Güter, die einen Bezug zu Gruppen aufweisen. Daraus ergeben sich Rechte auf

Mitwirkende

Sonja John

Quellenangabe

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