Sonderfälle und weitere Regelungen
Gehören die Landgebiete zu beiden Seiten der Meerenge zum Staatsgebiet ein und desselben Staates, so besteht das Recht der friedlichen Durchfahrt, wenn die Meerenge Teile der hohen See miteinander verbindet. Das Gleiche gilt, wenn die Meerenge die hohe See mit den Küstengewässern eines dritten Staates verbindet. Soweit für bestimmte Meerengen
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