Politik
Die am 18.5.1995 in Kraft getretene Verfassung bezeichnet Malawi als präsidiale Republik im Commonwealth, garantiert die Gewaltenteilung und ein Mehrparteiensystem. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und oberster Inhaber der Exekutivgewalt (Regierungschef) ist der auf 5 Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Er ist mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet (u. a. dem Vetorecht
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