Gesetzliche Krankenversicherung
Als der älteste Zweig der Sozialversicherung erbringt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) v. a. Leistungen zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten, Leistungen zur Krankenbehandlung und zur Rehabilitation sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Rechtliche Grundlage der GKV ist insbesondere das 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), das anstelle der Reichsversicherungsordnung
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