Krankenversicherung der Landwirte
Krankenversicherung der Landwirte, der gesetzlichen Krankenversicherung zugehörige (berufsständische) Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten und Lebenspartner, mitarbeitende Familienangehörige sowie für Altenteiler.
Sie wurde erstmals durch Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10.8.1972 (Abkürzung KVLG) eingeführt; das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20.12.1988 (Abkürzung KVLG 1989) ersetzte dessen Bestimmungen weitgehend und glich die Krankenversicherung der Landwirte im Zuge der Gesundheitsreform dem neu geschaffenen Sozialgesetzbuch V an; die Vorschriften gelten in den neuen
Quellenangabe