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Ausländische Erwerbstätige

Ausländische Erwerbstätige, Bezeichnung für abhängig beschäftigte oder selbstständige Arbeitskräfte fremder Staatsangehörigkeit, die auf gegebener Rechtsgrundlage, das heißt Freizügigkeit innerhalb der Staaten der EU (einschließlich der Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation [EFTA]) oder Aufenthaltstitel (Ausländer) und Arbeitserlaubnis, im Gastland erwerbstätig sind.

Die Arbeitsmigration und damit ausländische Erwerbstätige gibt es, seit der Nationalstaat konkrete Formen angenommen hat. Im Zuge der Industrialisierung verließen Menschen in beachtlicher Anzahl ihre Heimat, um in anderen Ländern durch Arbeit ihre Existenz zu sichern. Gründe für solche Wanderungen sind neben Krieg, Verfolgung und Überbevölkerung auch immer wirtschaftliche Gegebenheiten

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