Altershilfe für Landwirte
Altershilfe für Landwirte, Rentenversicherung auf berufsständischer Grundlage, in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt durch Gesetz vom 27. 7. 1957. Versichert waren land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten sowie seit 1965 hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige. Beitragshöhe und Altersgeld waren nicht nach dem betrieblichen Einkommen differenziert. Landwirte erhielten Altersgeld in Form einer Sockelrente, wenn
Quellenangabe