Altershilfe für Landwirte
Altershilfe für Landwirte, Rentenversicherung auf berufsständischer Grundlage, in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt durch Gesetz vom 27.7.1957.
Versichert waren land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten sowie seit 1965 hauptberuflich mitarbeitende Familienangehörige. Beitragshöhe und Altersgeld waren nicht nach dem betrieblichen Einkommen differenziert. Landwirte erhielten Altersgeld in Form einer Sockelrente, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet, für mindestens 15 Jahre Beiträge geleistet und den Betrieb abgegeben hatten. Letzteres sollte strukturpolitischen Zwecken
Quellenangabe